CESOP

Neue Meldepflicht für Zahlungsdienstleister

Auf die Banken und Zahlungsdienstleister kommen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr neue Anforderungen zu. Die Aufsicht strebt Transparenz über bestimmte Zahlungen und deren Empfänger an, hauptsächlich mit dem Ziel der Verhinderung von Steuerbetrug im E-Commerce. Die Pflicht zur Aufzeichnung und Übermittlung von grenzüberschreitenden Zahlungen der ZDL ist auf ein Legislativpaket zurückzuführen, welches vom europäischen Rat am 18. Februar 2020 angenommen worden ist. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Zahlungsdienstleister (ZDL) bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen aufzeichnen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) quartalsweise übermitteln. Die nationale Rechtsgrundlage für CESOP (Central Electronic System of Payment Information) ist im §22g - Besondere Pflichten für ZDL verankert und wurde innerhalb des Jahressteuergesetz 2022 im Bereich der Umsatzsteuer umgesetzt. CESOP dient in diesem Zusammenhang als zentrale Datensammelstelle für Informationen zu grenzüberschreitenden Zahlungen und bietet auch die Möglichkeit eines Abgleichs mit anderen europäischen Datenbanken.

Erfahren sie mehr auf unser Übersichtsseite zu EFDIS.CESOP sowie zum CESOP-Lösungsangebot der CPB.

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